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Channel: Kommentare zu: Unsere Freunde & Helfer auf Zeugensuche
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Von: Will Sagen

Nur mal so zur Info: Im Gegensatz zu Gerichtsladungen muss man Zeugenvorladungen durch die _Polizei_ grundsätzlich nicht nachkommen, ob Fotograf oder “normaler” Zeuge ohne Journalismushintergrund. S....

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Von: salcosand

Wenn man dem Herrn Vetter (lawblog.de) glauben darf, muss man allgemein als Zeuge bei der Polizei gar keine Aussage machen und kann auch nicht “vorgeladen” werden. Erst ein Gericht könnte einen dazu...

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Von: FreundUndHelfer

Hoffentlich weiß der Fotograf, dass er einer Vorladung der Polizei, sei es als Zeuge oder Beschuldigter, nicht wahrnehmen muss. Wenn er höflich ist, sagt er den Termin telefonisch ohne Angabe von...

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Von: Nils

Überzeugt – die Cops sehen mich nicht! Wäre auch nochmal interessant zu wissen, ob durch die Vorladung überhaupt ein Verwaltungsakt entstanden ist oder ob selbiger nichtig ist, da weder Tatort – noch...

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Von: esox

@nils: geduzt werden ist ein klarer fall von noetigung.

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Von: Nils

Hehehehehe… ich finde es halt unter aller Sau, dass überhaupt kein Hinweis im Schreiben gegeben wird, worum es geht und ich da erstmal anrufen musste… dass er mich duzt… kein Plan… ist halt echt frech...

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Von: Spoonguard

Um was es wirklich geht, steht in solchen Vorladungen in den seltensten Fällen drin. Da steht immer nur irgendwas grob angerissenes drin von wegen “Sachbeschädigung” oder “Versammlungsgesetz”, was...

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