Von: Will Sagen
Nur mal so zur Info: Im Gegensatz zu Gerichtsladungen muss man Zeugenvorladungen durch die _Polizei_ grundsätzlich nicht nachkommen, ob Fotograf oder “normaler” Zeuge ohne Journalismushintergrund. S....
View ArticleVon: salcosand
Wenn man dem Herrn Vetter (lawblog.de) glauben darf, muss man allgemein als Zeuge bei der Polizei gar keine Aussage machen und kann auch nicht “vorgeladen” werden. Erst ein Gericht könnte einen dazu...
View ArticleVon: FreundUndHelfer
Hoffentlich weiß der Fotograf, dass er einer Vorladung der Polizei, sei es als Zeuge oder Beschuldigter, nicht wahrnehmen muss. Wenn er höflich ist, sagt er den Termin telefonisch ohne Angabe von...
View ArticleVon: Nils
Überzeugt – die Cops sehen mich nicht! Wäre auch nochmal interessant zu wissen, ob durch die Vorladung überhaupt ein Verwaltungsakt entstanden ist oder ob selbiger nichtig ist, da weder Tatort – noch...
View ArticleVon: Nils
Hehehehehe… ich finde es halt unter aller Sau, dass überhaupt kein Hinweis im Schreiben gegeben wird, worum es geht und ich da erstmal anrufen musste… dass er mich duzt… kein Plan… ist halt echt frech...
View ArticleVon: Spoonguard
Um was es wirklich geht, steht in solchen Vorladungen in den seltensten Fällen drin. Da steht immer nur irgendwas grob angerissenes drin von wegen “Sachbeschädigung” oder “Versammlungsgesetz”, was...
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